Trotz ihres Charmes sind in die Jahre gekommene und alte Häuser oder Altbau-Wohnungen für zukünftige Käufer oftmals uninteressant. Auch wenn der Retro-Look auch heute noch als angesagt gilt, lässt es sich hier nur wohlfühlen, sobald gewisse Renovationen und Sanierungen getätigt wurden. In diesem Blogbeitrag bringen wir Ihnen die Hintergründe über die Werterhaltung einer Immobilie näher. Warum lohnt es sich Immobilien umzubauen? Was gibt es für Möglichkeiten oder finanzielle Vorteile und vor allem wann lohnt es sich zu renovieren?
Erst einmal müssen wir die beiden Synonyme „Sanierung“ und „Renovation“ unterscheiden. Beim Sanieren geht es darum, ernsthafte Mängel zu beseitigen. Dies kann zum Beispiel die Schimmelbeseitigung im Keller sein. Renovationsarbeiten hingegen sind dazu da, Immobilien optisch aufzuwerten. Das kann zum Beispiel ein Neuanstrich der Fassade oder Decke sein, ein neuer Fussbodenbelag oder auch die Pflege der Gartenanlage sein.
Welche Renovationen oder Sanierungen lassen den Verkaufspreis steigern?
Denken Sie darüber nach, Ihre Immobilie zu verkaufen? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Wert eines Hauses oder einer Wohnung zu steigern. Sanierungen sind nur dann erforderlich, wenn das Gebäude Mängel aufweist, welche unbedingt beseitigt werden müssen. Ansonsten reichen Renovationen üblicherweise aus, um die Immobilie zu verschönern.
Wichtig ist, dass das Dach dicht ist, die Aussenwände einen soliden Eindruck machen und keine Risse haben. Auch eine Investition in den Garten- und Terrassenbereich zahlt sich aus. Mit kleineren Renovationsarbeiten wie Hecken schneiden, Gartenzaun renovieren oder Rasenmähen haben Sie im Handumdrehen viel Gutes für den Verkauf getan. Im Innenbereich sollten alte Teppiche oder Bodenbeläge ausgetauscht und ein neuer Anstrich zur Verschönerung der Wände getätigt werden. Das Haus muss bei Besichtigung von Interessenten einen sauberen und gepflegten Eindruck hinterlassen. Eine attraktive Innenausstattung wirkt sich positiv auf den Verkaufspreis aus. Lesen Sie hier hilfreiche Tipps zur Immobilienvermarktung.
Darf es etwas mehr sein? – Ergänzende Massnahmen zur Wertsteigerung
Grosse und helle Wohnräume liegen heutzutage im Trend. Einen Wanddurchbruch kann diesen Anforderungen gerecht werden. Mit einem Wintergarten oder dem Aus-/Anbau einer Terrasse kann die Wohnfläche zusätzlich vergrössert werden. Eine helle, lichtdurchflutete Wohnung kann - neben der Einrichtung - zum Beispiel mit weissen Fliesen oder grossen Fenstern herbeigeführt werden.
Das Badezimmer gilt bei Vielen als Rückzugsort und Wohlfühloase. Eine Modernisierung dessen kann den Immobilienwert massiv steigern. Investieren Sie in eine moderne Regendusche, exklusive Whirlpoolbadewanne, exquisite Fliesen oder ein neues Lavabo in elegantem Design. Auch der Ausbau eines Dachstockes könnte eine Überlegung Wert sein.
In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit ein immer wichtigeres Thema ist, stellt sich die Frage, ob die Heizung aufgerüstet oder gar ersetzt werden soll. Aber Achtung: eine Aufrüstung der Heizungsanlage oder auch neue Fenster mit einer Dreifachverglasung bringen ohne entsprechende Wärmedämmung nichts. Unter einer modernen Heizungsanlage versteht man heutzutage das Heizen mit Pellets oder einer Wärmepumpe. Diese ersetzen im Laufe der Zeit die Heizungen mit Gas-, Öl- und Holz.
Wichtig: für viele Sanierungen und Instandstellungen sind keine Baugenehmigungen erforderlich. Oftmals sind jedoch bei grösseren Sanierungs- und Umbauprojekten, durch kantonale Vorschriften, Grenzen gesetzt. Eine Überprüfung beim Bauamt lohnt sich vor allem bei komplexen Bauvorhaben. Spezielle Bestimmungen gibt es zudem bei denkmalgeschützten Häusern und Gebäuden.
Mit einer Renovation oder einem Umbau Steuern sparen?
Es gilt zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Investitionen zu unterscheiden. Grundsätzlich können Renovierungsarbeiten Ihrer Immobilie in der Schweiz dem versteuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern es sich dabei um werterhaltende Arbeiten handelt. So zum Beispiel bei einer neuen Heizung oder einer Fassadenrenovation. Werterhaltende Massnahmen sind notwendig, ohne sie würde das Objekt an Wert verlieren. Aus diesem Grund dürfen sie den Steuern abgezogen werden.
Ganz anders sieht es bei wertsteigernden oder wertvermehrenden Arbeiten aus. So zum Beispiel ist der Ausbau eines Wintergartens, die Anschaffung und Installation eines Cheminées oder eine neue Garage nicht den Steuern abziehbar. Denn diese Investitionen lassen den Wert der Immobilie steigern.
Auf alle Fälle lohnt es sich, alle Rechnungen und Belege von Installations- oder Renovationsarbeiten aufzubewahren. Denn bei einem allfälligen Verkauf des Hauses, können wertsteigernde Investitionen vom steuerbaren Grundstücksgewinn abgezogen und somit auch Steuern gespart werden.
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