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Steuerspar-Tipps für Eigenheimbesitzer: So optimieren Sie Ihre Steuerlast.

Aktualisiert: 31. Jan. 2023

Keiner bezahlt gerne Steuern. Beachtet man als Eigenheim-Besitzer bei der Steuererklärung einige Dinge, hat man verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu optimieren. Selbstverständlich ohne sich strafbar zu machen.


Im Blog-Beitrag dieser Woche haben wir mit Hilfe unserer Expertin Leonora de Luca die wichtigsten Steuerspartipps für Sie zusammengestellt.


Steuerspar-Tipps für Eigenheimbesitzer


Eigenmietwert und damit Steuerlast reduzieren


Der Eigenmietwert (eigentlich die «Mietwertbesteuerung der selbstgenutzten Liegenschaften») ist ein Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht. Hier werden Miet- oder Pachtausgaben geschätzt, die anfallen würden, würde das Eigenheim gemietet oder gepachtet werden. Diese vermiedenen Ausgaben erhöhen die Leistungsfähigkeit des Eigentümers und unterliegen der Einkommenssteuer. Da der Eigenmietwert also zum Einkommen dazugerechnet wird, kann dies dazu führen, in eine höhere Steuerstufe zu gelangen und somit mehr Steuern zahlen zu müssen.


Um dem entgegenzuwirken und den Eigenmietwert zu reduzieren, empfehlen wir verschiedene Massnahmen:


  • Ist man Eigentümer einer Immobilie, muss man diese natürlich in Stand halten und Renovationen, wie beispielsweise den Ersatz der Heizung oder eine Erneuerung des Dachs, einplanen. Die Kosten dafür können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden, was wiederum die Steuerlast reduziert. Für grössere Renovationen empfehlen wir, diese wenn möglich auf zwei Steuerjahre zu verteilen. Den Pauschalabzug für Unterhalts- und Renovationsarbeiten kann man jedoch immer vornehmen - und dies selbst dann, wenn man effektiv keinen Franken ausgeben musste. Er beträgt für neuere Liegenschaften in der Regel 10 Prozent, für Liegenschaften ab zehn Jahren 20 Prozent.


  • Die grösste Steuerersparnis bringen die Hypothek und die Zinsen darauf. Die Hypothek selbst darf als Schuld vom Vermögen abgezogen werden, der Zins vom Einkommen. Wir empfehlen, eine indirekte Amortisation auszuwählen, denn die Einzahlung in die 3. Säule kann von der Steuer abgezogen werden. Die Hypothekarschuld bleibt konstant - deshalb können die Schulden mit dem Vermögen verrechnet werden und die Hypothekarzinsen dem Eigenmietwert steuerlich geltend gemacht werden.



Schon bei der Lage der Immobilie auf den Steuerfuss achten


Im Kanton Zürich erheben die Gemeinden die Gemeindesteuer als Prozentsatz der Staatssteuer. Dieser Prozentsatz wird Steuerfuss genannt und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Der Steuerfuss muss aber innerhalb der kantonal vorgegebenen Spannweite liegen.


Eine Liegenschaft in der Stadt Zürich zu besitzen ist deshalb steuerlich teurer als z.B eine in der Gemeinde Wallisellen zu besitzen. Deswegen sollte man immer den Steuerfuss vergleichen bei der Such nach Eigenheim.

Wohnsitzwechsel andenken nach der Pensionierung


Bei Pensionierten kann unter Umständen ein Wohndomizilwechsel von der Stadtwohnung zur Feriengemeinde steuerlich interessant sein. Wie schon oben erwähnt, erheben die Gemeinden einen unterschiedlichen Steuerfuss. Ist man also nicht mehr örtlich gebunden aufgrund des Jobs, ist ein Umzug in eine andere Gemeinde eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Hier kann eine Simulation durch Ihre ImmoSky Experten Antwort geben.



Besser Nutzniessung als Wohnrecht einräumen

Wenn eine Liegenschaft von den Eltern an die Kinder übertragen wird, diese aber weiterhin darin wohnen möchten, sollte man lieber eine Nutzniessung einräumen als ein Wohnrecht. Mit der Nutzniessung haben Eltern mehr Rechte als mit dem Wohnrecht.


Welche Variante sinnvoller ist, hängt letztendlich davon ab, wie die Immobilie nach der Eigentumsübertragung genutzt werden soll. Oft ist die Nutzniessung sinnvoller. Zum Beispiel, wenn die Eltern das Haus oder die Wohnung vermieten und mit der Miete besser leben oder ihre Heimkosten bezahlen wollen. Mit der Nutzniessung haben die Eltern mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten. Sie müssen beispielsweise die Hypothekarzinsen und die Versicherungsprämien bezahlen. Die Entscheidung hängt darum von der finanziellen Situation der Eltern und der Familiensituation ab. Bedingung ist natürlich die Tragbarkeit und das Einverständnis des Finanzinstitutes.

Gestaffelte Kündigung der Vorsorgegelder vornehmen

Wir empfehlen zudem Eigenheimbesitzern, die kurz vor der Pensionierung mit der 2. oder 3. Säule die Hypothek amortisieren möchten, eine gestaffelte Kündigung der Vorsorgegelder. Das kann steuerliche Vorteile bringen, da die Bezüge der Vorsorgegelder kumuliert versteuert werden.




Beachtet man diese Tipps, kann man die Steuerlast reduzieren - und das ganz legal. Weitere Details und Tipps geben Ihnen unsere Experten gerne in einer persönlichen Beratung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 17:00 Uhr unter +41 (0) 58 520 01 30 (kostenfrei). Ausserhalb der Servicezeiten verwenden Sie das Kontaktformular auf https://www.immosky.ch/kontakt.



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